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Verfassungsbeschwerde gegen den Europäischen Stabilitätsmechanismus ( ESM )

Mittwoch, 19. November 2014 | Autor:

Rechtsanwalt Peter Loskarn legte am 05.09.2012, zugegangen am 07.09.2012, Verfassungsbeschwerde (AZ.:2 BvR 2056/12) gegen den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Mit Beschluß vom 14.April 2014 hat die erste Kammer des zweiten Senats durch den Präsidenten Voskuhle und die Richter Gerhardt
und Huber die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.

Der Beschwerdeführer rügte u.a. folgendes:

Nach dem ESM können die Mitgliedsstaaten, deren Währung der Euro ist, einen Stabilitätsmechanismus einrichten, der aktiviert wird, um die Stabilität des Euro – Währungsgebiets insgesamt zu wahren. Das anfängliche Stammkapital des ESM beträgt 700 Mrd. Euro, davon sind 80 Mrd. Euro von den Mitgliedstaaten einzuzahlen Art 8 Abs. 1 und 2 ESMV (ESM-Vertrag, ESMV). Die Anteile der Mitgliedstaaten ergeben sich aus Art. 11 ESMV i.V.m. Anhang I. Deutschland ist mit 27,146 % am Stammkapital beteiligt. Nach dem Vertragswerk haftet Deutschland mit 190 Mrd. Euro. Weitere Kapitalerhöhungen können nach Art 10 ESMV beschlossen werden. Der Bundestag hat diesem ESM Vertrag mit dem Gesetz zur Errichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismen am 02. Februar 2012 zugestimmt.

Diese Verträge begründen eine Haftungs – und Transferunion mit Auswirkungen auf die nationalen Haushalte. Dies kann den Bundeshaushalt nachhaltig sehr stark belasten, wenn ein Fall eintritt, der eine Pflicht Deutschlands zur Zahlung fordert. Dies erfordert dann immer wieder Nachtragshaushalte. Der ESM – Vertrag öffnet den Weg zu einer vom Bundestag nicht mehr steuerbaren Entwicklung, der zu einem Punkt führt, wo der Bundestag nicht mehr eigen-verantwortlich über Einnahmen und Ausgaben des Staates entschieden kann. Deutschland haftet für Schulden fremder Länder, die ihrerseits ihre haushaltspolitische Aufgaben nicht gemacht haben.

Es ist schon fraglich wie die Bundesrepublik 2030 ihre Aufgaben bewältigen will, wenn eine Vielzahl von Personen Sozialhilfe benötigen, weil die Rente zum Leben nicht ausreicht. Außerdem ist die Energiewende zu bewältigen, die selbst hohe Kosten auslöst.

Es gibt keine Rechtfertigung, nachfolgende Generationen so stark zu belasten.

Weiter greift man in den Aufgabenbereich der Europäischen Zentralbank ein. Die grundlegende Aufgabe der EZB ist nach Art. 127 Abs. 2 1. Spiegelstrich AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, AEUV) die Geldpolitik der Union festzulegen.

Es ist daher nicht Aufgabe des ESM sich in diese Aufgabe einzumischen.

In allen Fällen ist der ESM – Vertrag mit dem Demokratieprinzip unvereinbar und verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Teilhabe an der demokratischen Legitimation der Staatsgewalt Art 38 Abs. 1 GG.

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Quelle, Loewe, Seehofer

Freitag, 4. Oktober 2013 | Autor:

Die Insolvenz des QUELLE-Unternehmens ist ja hinreichend bekannt.

Zur Erinnerung:
im Juni 2009, noch vor der Quelle-Insolvenz,  erklärte Horst Seehofer in den Medien die Angelegenheit “zur Chefsache”.
Wir alle haben noch die Bilder vor Augen, als Horst Seehofer einen der letzten Quelle-Kataloge überreicht bekam.
Was daraus geworden ist, ist bereits Geschichte; ca. 3300 Mitarbeiter wurden arbeitslos.
Nicht zu vergessen:
auch die Logistik-Branche, wie z.B. DHL,  musste auf Grund der Quelle Insolvenz ca. 950 Mitarbeiter entlassen und sogar Standorte schließen.
Aber nein:
wir “mussten” Hr. Seehofer dann noch dankbar sein, als einige Zeit später eine Außenstelle des  Amtes für Statistik in Fürth eröffnet wurde, in dem nur ein Bruchteil der Anzahl der von der Quelle Insolvenz betroffenen Mitarbeiter unterkam.

Nun droht der Firma LOEWE in Kronach ebenfalls die Insolvenz.

Auch hier, noch vor der Landtagswahl 2013, erklärte Horst Seehofer, der “Erhalt der Firma habe oberste Priorität”.
Betroffen hier sind ca. 1000 Mitarbeiter, was für diese Region immens ist.
Darüber hinaus wolle er noch weitere “strukturpolitische Maßnahmen für die Region (Kronach) einleiten”.

Glauben wir das noch?
Die Wähler werden ihn / die CSU bei der nächsten Wahl daran messen.
Wir bleiben dran!

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Erste Lüge Seehofers nach der Wahl

Sonntag, 15. September 2013 | Autor:

Erste Lüge Seehofers nach der Wahl:

kaum liegen die ersten Hochrechnungen vor, behauptet Seehofer:

“… jeder zweite Bayer hat uns (CSU) seine Stimme gegeben…..” :

Wollen wir mal nachrechnen:

Wahlbeteiligung: ca. 63%,

Stimmen für die CSU: 48%

Gesamte Stimmen in Bayern für die CSU: 48% von 63% = ca. 30% !

Also:

“Nur” höchstens jeder Dritte gab seine Stimme der CSU…..

Und solche wollen uns regieren, die nicht mal das 1×1 beherrschen?

Kein Wunder, daß die CSU die HGAA-Group in den Sand gesetzt hat.

Schade um die nächsten (verlorenen) 5 Jahre !

Ganz nebenbei:

daß Die Franken in Hof fast 5 % erreicht haben, davon spricht niemand !

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Fränkische CSU-Abgeordnete geben Steuergelder für private Anschaffungen aus

Donnerstag, 22. August 2013 | Autor:

Dass Bayerische Landtagsabgeordnete bundesweit zu den Bestbezahlten gehören, (ca. € 10.200.- monatlich) , ist ja mittlerweile bekannt.

Dass diese es dann aber nötig haben, von Steuergeldern PC’s und teure Digitalkameras zu finanzieren, ist zwar gesetzlich (noch) i.O., jedoch moralisch äußerst bedenklich.

Zumal in Franken die höchste Arbeitslosenzahl Bayern weit herrscht,
ist dies den potentiellen Wählern wohl nur schlecht glaubhaft zu machen.

So ließen sich z.B. Abgeordnete PC’s einrichten.
Für die Arbeitszeit (2 Tage) machten diese über € 2.000.- geltend.

Spitzenreiter war unser Fränkischer CSU-Landtagsabgeordnete Alexander König, welcher eine Digitalkamera für € 6.000.- geltend machte.

„Selbstverständlich“ habe er diese nun aus eigener Tasche bezahlt bzw. zurückgegeben;
aber offensichtlich erst, als der Rechnungshof und die Presse auf diese Summen stießen.

Die Partei für Franken findet es schon i.O. dass es gewisse Freibeträge für Aufwendungen gibt, jedoch plädieren wir dafür, dass solche „Luxusgüter“ nicht mehr über eine Aufwandspauschale finanziert werden dürfen.

Dies würde auch bei den Wählern mehr Verständnis hervorrufen, als das bisherige Handeln der etablierten Politiker.

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